Gesundheitswesen

Patientendaten schützen — auch dann, wenn Akten geteilt werden müssen.

Befunde, Arztbriefe und Abrechnungsunterlagen enthalten die sensibelsten Daten überhaupt. Vor Weitergabe an Kostenträger, Gutachter oder Forschung werden Gesundheitsdaten zuverlässig geschwärzt oder anonymisiert.

Warum Gesundheitswesen

Weitergabe an Dritte

Gutachter, Kostenträger und Anwälte brauchen Auszüge — nicht die ganze Krankengeschichte. Selektive Schwärzung gibt genau das Nötige frei.

Forschung & Auswertung

Studien und Qualitätssicherung brauchen anonymisierte Akten. Automatische Erkennung beschleunigt die Anonymisierung ganzer Bestände — und mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird die Sekundärnutzung anonymisierter Daten künftig ausdrücklich zum Regelfall.

Gemischte Altbestände

Papierakten, Faxe und Scans aus Jahrzehnten: Texterkennung macht auch schwierige Vorlagen durchsuchbar und schwärzbar.

Was hier rechtlich zählt

DSGVO Art. 9

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien — die Verarbeitung ist nur eng begrenzt zulässig. Verstöße kosten bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Schweigepflicht (§ 203 StGB)

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber IT-Dienstleistern. Betrieb on-premises hält Patientendaten in der Einrichtung.

Auskunfts- und Löschrechte

Art.-15-Auskünfte und Art.-17-Löschungen betreffen Akten voller Drittdaten — Schwärzung macht beides umsetzbar, ohne andere Patienten offenzulegen.

Häufige Fragen

Können Gesundheitsdaten das Haus verlassen?

Sie müssen es nicht. Die Anwendung läuft vollständig in Ihrer Infrastruktur oder in einer souveränen deutschen Cloud — je nach Ihren Vorgaben.

Wird jede Schwärzung von Menschen geprüft?

Ja. Automatische Vorschläge werden visuell angezeigt und vor dem Export von Ihrem Team bestätigt oder angepasst.

Was ist mit handschriftlichen Notizen und Faxen?

Die Texterkennung verarbeitet auch Scans in gemischter Qualität. Nicht sicher Erkanntes bleibt zur manuellen Prüfung markiert.

Können anonymisierte Befunde für KI-Auswertungen genutzt werden?

Ja. Anonymisierte Dokumente fallen nicht mehr unter DSGVO Art. 9 und können für Auswertungen und Forschung — auch mit KI-Werkzeugen — verwendet werden. Der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) setzt für die Sekundärnutzung genau auf diese Vorbereitung.

Sehen Sie es an Ihren eigenen Dokumenten.

Die Demo läuft im Browser — ohne Installation.